über unternehmerisches Fehlverhalten
WHISTLEBLOWING MELDESYSTEM
Tenute Piccini Spa legt großen Wert auf Unternehmensethik und ist bestrebt, die Begehung von Rechtsverstößen innerhalb des Unternehmens zu verhindern. Aus diesem Grund hat das Unternehmen die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt und spezielle digitale und analoge Kanäle eingerichtet, die es jeder Person mit einer rechtlichen Beziehung zum Unternehmen ermöglichen, vertrauliche Meldungen über Verstöße im Sinne des Gesetzes zu übermitteln.
Die Meldungen werden gemäß der vom Hinweisgeber-Manager (Whistleblowing Manager) angenommenen Verordnung entgegengenommen und bearbeitet. Diese kann online im Abschnitt „Verordnung“ sowie in Papierform an den entsprechenden schwarzen Brettern des Unternehmens eingesehen werden.
Meldungen können auf drei Arten übermittelt werden:
1. Über die verschlüsselte Plattform, die über die Schaltfläche „interne Meldung einreichen“ zugänglich ist. Die Plattform wird von einem externen Dienstleister betrieben und gewährleistet die Vertraulichkeit personenbezogener Daten, der Identität des Hinweisgebers und des Inhalts der Meldungen, außer in Fällen, in denen eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist. Sicherheitsmaßnahmen, Datenschutzhinweise und das Benutzerhandbuch zur Plattform sind beigefügt.
2. Durch Verwendung des Papierformulars, das hier heruntergeladen werden kann und auch an den schwarzen Brettern des Unternehmens erhältlich ist, gemäß Artikel 10 der Verordnung.
3. Durch eine mündliche Meldung, gemäß Artikel 11 der Verordnung.
Die Abgabe einer vertraulichen Meldung im Rahmen des „Whistleblowing“-Verfahrens garantiert dem Hinweisgeber die Vertraulichkeit seiner Identität sowie den Zugang zu den im Falle von Repressalien vorgesehenen Schutzmaßnahmen gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023, wie in der Verordnung beschrieben.
Diese Vorteile gelten nicht für „gewöhnliche Meldungen“ (d. h. Meldungen, die nicht unter das „Whistleblowing“-Verfahren fallen). Daher werden Hinweisgeber gebeten, ausdrücklich anzugeben, dass ihre Meldung unter das Whistleblowing-Verfahren fällt, um Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien zu gewährleisten. Auf der Plattform kann dieser Wunsch im Abschnitt „Anmerkungen“ angegeben werden.
Alle eingegangenen Meldungen werden vom Hinweisgeber-Manager geprüft – einem externen, unabhängigen, autonomen und speziell geschulten Fachmann. Sein Lebenslauf kann hier eingesehen werden.
Wenn die in Artikel 18 der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind, kann eine Meldung an die ANAC über die Schaltfläche „externe Meldung einreichen“ übermittelt werden.
Allen Mitgliedern des Unternehmens ist es strengstens untersagt, gegenüber Hinweisgebern aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der abgegebenen Meldung zusammenhängen, Vergeltungs- oder Diskriminierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Das Unternehmen wird disziplinarische Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die wissentlich oder grob fahrlässig falsche oder unbegründete Meldungen erstatten, mit dem Ziel, den Ruf unschuldig beschuldigter Personen zu schädigen.
